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In
diesem Jahr!!!
Es kann auch mit einer Raubfischangel (nur mit Fischereischein A) geangelt werden! Wie gewohnt, stehen den Sportsfreunden bei jedem Angeln die Damm- und Straßenseite zur Verfügung. Die Angelplätze können selbst gewählt werden. In der Zeit bis zum Angelbeginn dürfen die Fische angefüttert werden. Voraussetzung für die Teilnahme an den Angelterminen sind eigenes Angelgerät und Köder. Zur Ausübung des Angelsports dürfen maximal zwei Friedfischangeln oder eine Raubfischangel (nur mit Fischereischein A) verwendet werden, das Spinnangeln ist nicht gestattet. Des weiteren gilt die Fischereiordnung des Landes Brandenburg. Für den Schaden bzw. Verlust des Angelgeräts wird keine Haftung übernommen. |